GDP let's play
03. February 2026
GDP let's play
03. February 2026
Björn Heitmann
20. January 2025
Helko Frank *elbtaler*
11. July 2024
Ich möchte mich herzlich bei dem Fahrer Ihrer Firma bedanken, der um 10:22 Uhr mit seinem Auflieger an der Kreuzung Ratzeburger Straße, Berliner Ring in Bad Oldesloe 3-mal kräftig hupen musste um den vor ihm stehen zu erinnern das der grüne Pfeil aufgeleuchtet ist. Übrigens schöne große, laute Hörner haben sie auf den Buden. Ich möchte erwähnen, dass die Fahrtrichtung 30 Sekunden später für alle freigegeben wird und die Dame in dem Fahrzeug dann sicher eh losgefahren wäre. Er hätte also 30 Sekunden verloren, der "arme" Mensch. So hat dieser "nette" Kollege mich aus meinem Schlaf nach der Nachtschicht gehupt, aber nach 2 Stunden hat dieser Hirnakrobat sicher auch immer ausgeschlafen. Den stehenden Vordermann an der bereits grünen Ampel anzuhupen, gilt rein rechtlich als missbräuchliche Nutzung eines Schallzeichens, weil keine Gefährdung vorliegt. Unnötiges Hupen gilt laut Dekra grundsätzlich als Lärmbelästigung und kann mit einem Verwarngeld von bis zu zehn Euro bestraft werden. Es braucht auch keiner ihrer Fahrer mehr erwarten, dass ich ihnen die Vorfahrt gewähre, wenn sie aus der Seitenstraße kommend, von allen ignoriert werden. Keine Rücksicht, kann ich auch.
Sebastian
08. January 2024
Es lässt sich schwer nachvollziehen, weshalb die Fahrer um 6:42 Uhr Menschen durch Hupen aus dem Schlaf reißen. Der Protest ist wichtig und ich habe nichts dagegen einzuwenden, aber diese Art der Belästigung geht einfach zu weit.
Gerald Schöttler
12. February 2019