SINAOS
24. September 2025
Am 24. September 2025 versuchte ich, bei Dieterich Energie eine Bestellung aufzugeben. Mir wurde dabei ausdrücklich mitgeteilt, dass Kund:innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit nur gegen Barzahlung beliefert werden und nicht auf Rechnung bezahlen dürfen. Auf meine Nachfrage wurde mir erklärt, ich könne andernfalls „woanders kaufen“. Ein solches Vorgehen stellt eine unzulässige Diskriminierung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) dar. Die Benachteiligung wegen der Staatsangehörigkeit ist nach deutschem Recht grundsätzlich verboten, sofern kein sachlicher Grund vorliegt, der hier nicht erkennbar ist. Ich empfehle allen Betroffenen: Gesprächsnotizen oder Aufzeichnungen anfertigen, sich an eine Verbraucherzentrale oder den zuständigen Landes- oder Bundes-Antidiskriminierungsbeauftragten zu wenden, und gegebenenfalls rechtliche Schritte (z. B. nach § 21 AGG) zu prüfen.